Schulbegleitung
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung passt sich den Bedürfnissen jedes Kindes oder Jugendlichen individuell an, um ihnen den Schulbesuch zu ermöglichen und ihre Integration in die Klassengemeinschaft zu unterstützen. Ziel ist eine aktive Teilnahme am Schulalltag, wobei die Betreuung auch den ganzen Tag umfassen kann. Spezifische Ziele werden je nach Bedarf des Einzelnen festgelegt.
Anspruchsberechtigte:
Die Schulbegleitung richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung oder besonderer Herausforderungen in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung spezifische Unterstützung im Schulalltag benötigen. Dies umfasst Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen, die dadurch in ihrer Fähigkeit, den Schulalltag selbstständig zu bewältigen, beeinträchtigt sind. Ziel ist es, diesen Schülerinnen und Schülern eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu fördern. Die Schulbegleitung unterstützt bei der Bewältigung des Schulalltags, fördert die soziale Integration und hilft, Barrieren im Bildungsumfeld abzubauen.
Antragstellung
Die Schulbegleitung beginnt mit einem schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe bzw. Schulbegleitung, der von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt eingereicht wird. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid des zuständigen Amtes.